Gesetze / Tabaksteuergesetz TabStG § 29 Ausspielung Bund Außer Kraft — § 29 ist seit 01.01.2021 nicht mehr im TabStG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Tabakwaren dürfen nicht gewerbsmäßig ausgespielt werden.